IT-Dienstleistungen
Analyse und Beratung sind die elementaren Bestandteile für jedes IT-System. Unterschätzen Sie das nicht – denn Fehlinvestitionen kann sich kein Unternehmen erlauben.
Nichts weniger als optimal muss unsere Beratung daher sein. Im Gespräch entwickeln wir auf Grundlage Ihrer Anforderungen individuelle Lösungen, exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Ganz gleich, was Ihr Anliegen ist: Netzwerke, Software, Kommunikationslösungen oder das sensible Thema Unternehmensdaten – Sie geben die Eckdaten vor, wir analysieren den IST-Zustand und erarbeiten eine passende Lösung für Sie.
Übrigens: Auch wir können nicht alles. Wo es sinnvoll ist, arbeiten wir mit langjährigen Partnern zusammen. Fachleute, die wir kennen und die uns unterstützen und die unser Angebot ergänzen.
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Server und sichere VPN Netzwerke
Software-Lösungen
Backup und Datenschutz
Terminal-, Exchange-, SQL-Server
Externer Datenschutzbeauftragter
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; englisch: General Data Protection Regulation, GDPR) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.
So kurz und einfach diese Wörter sind, so umfangreich und aufwendig ist es, die DSGVO gesetzeskonform in dem eigenen Unternehmen zu installieren
Datenschutz wird mit jedem Tag wichtiger, nicht erst seit in Kraft treten der DSGVO am 25.05.2018!
Die Daten eines Unternehmens sind dessen Grundkapital! Wichtig ist daher der Schutz der Firmendaten, um im Markt bestehen zu können. In Zeiten des Internets spielt dabei auch die IT-Sicherheit eine sehr zentrale Rolle. Denn insbesondere hier steigt das Risiko ernst zu nehmender Bedrohungen von außen.
Vort-Ort Analyse. Erstgespräch gratis!
Erstellung Impressum und Datenschutzerklärung für Webseite
Erstellung Verfahrensverzeichnis
Ansprechpartner für alle Mitarbeiter
Verschiedene Zertifizierungen
Wir sind unter anderem in folgenden Bereichen erfolgreich zertifiziert:
- Datenschutzbeauftagter nach DSC-Standard und Mitglied des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
- Paessler (PRTG) Certified Monitoring Expert
- Paessler (PRTG) Certified Sales Professional
- LANCOM Bronze Parter
- LANCOM Sales Expert
- G DATA Master Administrator
- G DATA Sicherheitslösungen für Unternehmen
- G DATA Sicherheitslösungen für Privatanwender
- Novastor BACKUP Server Backup Certified Partner
- Ebertlang / Mailstore Professional Partner
Sie benötigen eine unverbindliche Beratung?
Wir finden zusammen eine passende Lösung und entwickeln gemeinsam das für Sie optimale Konzept
Kontakt & Rückrufanforderung:
Datenschutzbeauftragter
Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass Sie in Ihrem Unternehmen den Nachweis über die Grundlagen des Datenschutzes gegenüber Ihren Mitarbeitern und Kunden erbringen müssen. Sind in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter mit sensiblen Daten vertraut, verpflichtet Sie der Gesetzgeber einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Office 365
Schaffen Sie mit Office 365 die perfekten Voraussetzungen für Ihr Unternehmen, damit Sie praktisch jederzeit und überall produktiv zusammenarbeiten. Die vertrauten Office Anwendungen, ergänzt durch Werkzeuge aus der Cloud. Darüber hinaus schaffen Sie somit eine ideale Grundlage zur gesetzlich vorgeschriebenen E-Mail Archivierung
Datenverschlüsselung
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung „Made in Germany“ für Dropbox & Co. Nutzen Sie die Cloud Ihrer Wahl, ohne sich Gedanken über die Sicherheit Ihrer Daten machen zu müssen. Boxcryptor verschlüsselt Ihre sensiblen Dateien und Ordner bei Dropbox, Google Drive, OneDrive und vielen weiteren Anbietern.
E-Mail-Archivierung
Die Übersicht für Entscheidungsträger
Die in Deutschland, Österreich und der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen (z.B. aus §147 AO oder §257 HGB) zwingen Unternehmen, E-Mails über viele Jahre hinweg vollständig, originalgetreu, manipulationssicher und jederzeit verfügbar aufzubewahren. Dies kann in der Praxis nur durch den Einsatz einer Archivierungslösung realisiert werden.
Die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen liegt bei der Geschäftsführung eines Unternehmens. Eine Verletzung der Archivierungspflicht kann mit steuerrechtlichen, in bestimmten Fällen auch mit zivilrechtlichen Sanktionen geahndet werden.